Du willst selbstständig arbeiten – neben dem Studium, flexibel, eigenverantwortlich und auf Augenhöhe mit echten Unternehmen?
Dann bist du hier genau richtig. Dieser Artikel zeigt dir Schritt für Schritt, wie du dich als Student*in selbstständig machen kannst – von der ersten Entscheidung über die Anmeldung beim Finanzamt bis hin zur Krankenversicherung. Klar, strukturiert, und immer mit dem Fokus: Was musst du wirklich wissen, um loszulegen?
Ist Freelancing überhaupt das Richtige für mich?
Bevor du irgendetwas anmeldest oder steuerliche Fragen klärst, solltest du ehrlich mit dir selbst sein: Passt diese Form des Arbeitens zu dir und deinem Leben im Studium?
Als studentischer Freelancerin arbeitest du eigenständig, trägst Verantwortung und brauchst ein gewisses Maß an Selbstorganisation. Dafür bekommst du maximale Freiheit, echte Praxiserfahrung und die Chance, dein Wissen in reale Projekte einzubringen – nicht in starren Nebenjobs, sondern auf Augenhöhe mit Unternehmen.
Noch unsicher? Lies vorher unseren Artikel: „Artikel 1“
Ansonsten, Willkommen im Club. Und keine Sorge – du musst das nicht allein machen. Diese Anleitung begleitet dich Schritt für Schritt.
Gewerbe oder freier Beruf? – Diese Entscheidung musst du vorab treffen.
Bevor du dich anmeldest, musst du wissen: Nicht jede selbstständige Tätigkeit ist automatisch ein Gewerbe. Manche Tätigkeiten gelten in Deutschland als „freiberuflich“. Der Unterschied hat konkrete Auswirkungen – zum Beispiel darauf, wo du dich anmeldest.
In unserem ersten Artikel Was ist ein Freelancer eigentlich? erklären wir bereits den Unterschied zwischen Freelancern und Freiberufler*innen. Kurz zusammengefasst:
Freie Berufe sind bestimmte Tätigkeiten, die meist auf persönlicher Qualifikation, Kreativität oder wissenschaftlicher Arbeit beruhen. Dazu zählen z. B. Texter, Designer, Fotograf, Entwickler.
Gewerbliche tätigkeiten hingegen umfassen alle anderen selbstständigen Tätigkeiten, die nicht unter die freien Berufe fallen wie bspw. Projektassistenz, Social Media Management oder Handel, bei denen kein klar kreativer oder wissenschaftlicher Schwerpunkt erkennbar ist.
Jetzt schauen wir, was das in der Praxis bedeutet:
Freie Berufe müssen nicht beim Gewerbeamt angemeldet werden – dafür aber direkt beim Finanzamt.
Für alle anderen gilt: Erst zum Gewerbeamt, dann bekommst du automatisch post vom Finanzamt.
Entscheidungshilfe:
Wenn du unsicher bist, findest du hier (externer Link) eine Entscheidungshilfe oder du fragst direkt beim Finanzamt oder uns nach.
Schritt 1: Anmeldung beim Finanzamt (und ggf. Gewerbeamt) – So geht’s
Sobald du weißt, ob du freiberuflich oder gewerblich tätig bist, geht es an die offizielle Anmeldung deiner Selbstständigkeit. Und je nach Einordnung ist der erste Schritt ein anderer.
Extra-Regelung wenn du gewerblich tätig bist:
Falls deine Tätigkeit nicht als freier Beruf gilt, sondern als Gewerbe (z. B. E-Commerce, technischer Support, bestimmte digitale Dienstleistungen), musst du dich vor dem Finanzamt beim Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde anmelden.
Wie das genau abläuft?
Das hängt davon ab, wo du wohnst – aber in den meisten Städten und Gemeinden gibt es heute drei Möglichkeiten:
- Online über das Gewerbeportal deiner Stadt
→ Gib bei Google ein: „Gewerbe anmelden [deine Stadt]“
→ Dort findest du ein Online-Formular oder PDF zum Ausfüllen - Persönlich beim Gewerbeamt
→ Du vereinbarst einen Termin oder gehst zur offenen Sprechzeit
→ Bring deinen Ausweis und ggf. eine Meldebescheinigung mit - Per Post oder E-Mail (seltener möglich)
→ Viele Ämter akzeptieren auch eine Anmeldung per unterschriebenem Formular
→ Das Formular findest du meist auf der Website deiner Stadt
Die Anmeldung kostet in der Regel zwischen 20 und 40 Euro.
Nach der Gewerbeanmeldung meldet sich das Finanzamt bei dir – mit der Aufforderung, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über das ELSTER-Portal auszufüllen. Wenn du noch kein ELSTER-Konto hast, musst du dir vorher eins anlegen.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (für alle)
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist das zentrale Dokument, mit dem du dem Finanzamt mitteilst, dass du jetzt selbstständig arbeitest – egal ob freiberuflich oder gewerblich. (Falls du freiberuflich tätig wirst beginnt dein Anmeldeprozess also erst hier)
Ohne diesen Schritt bekommst du keine Steuernummer für deine Selbstständigkeit – und darfst damit keine Rechnungen stellen.
Kurz gesagt: Erst mit dem ausgefüllten Fragebogen bist du offiziell als selbstständig registriert.
à Doch wie genau funktioniert das jetzt?
Du füllst den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – Gründung einer selbstständigen Tätigkeit“.“ digital über das ELSTER-Portal (www.elster.de) aus. Falls du noch kein ELSTER-Konto hast, musst du dich erstmal registrieren – das kann einige Tage dauern, da dir die Aktivierungsdaten per Post zugesendet werden.
Sobald dein ELSTER-Konto freigeschaltet ist, kannst du mit dem Ausfüllen des Formulars loslegen.
In dem Fragebogen gibst du dem Finanzamt unter anderem folgende Angaben:
- Art deiner Tätigkeit (Was machst du genau? Bist du freiberuflich oder gewerblich tätig?)
- Startdatum deiner Selbstständigkeit (Wann geht’s offiziell los?)
- Deine Kontodaten (für mögliche Rückzahlungen)
- Erwarteter Umsatz und Gewinn im Gründungsjahr
- Ob du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen willst
- Welche Buchführung du nutzen möchtest (in der Regel: Einnahmenüberschussrechnung, kurz EÜR)
Wichtig: Auch wenn du gerade erst startest, erwartet das Finanzamt grobe Schätzwerte zu deinem Umsatz. Hier reicht eine realistische Einschätzung – z. B. 3.000–6.000 € im ersten Jahr. Du bist damit nicht festgelegt, aber gib dem Finanzamt ein Bild.