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Musterverträge rund ums Freelancing

Ob Vertrag für die Beauftragung eines/einer Freelancer*in, NDA oder IP-Übertragung – sobald ihr Teil von freelora seid erhaltet ihr hier als Freelancer*in oder Auftraggeber kostenfrei relevante Musterverträge rund ums Freelancing – für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

Die

freelora

Musterverträge

Individuell
anpassbar als
Word-Dokument

Die Musterverträge könnt ihr individuell ausfüllen und an eure Situation anpassen.

Mit Hinweisen & verschiedenen Optionen

Dies erleichtert das Verständnis und unterstützt beim Ausfüllen, auch ohne großes Vorwissen.

Speziell für
das Freelancing
optimiert

Die Muster sind auf die
Anwendung bei Freelancer*innen
optimiert.

Erstellt von unserem Kooperations­partner Velsa

Die Muster wurden von Velsa – dem Rechtstool für Startups & KMUs – erstellt.

Relevante Definitionen

Für ein besseres Verständnis vorweg einmal die wichtigsten Definitionen.

Was sind Freelancer*innen?

Freelancer*innen erbringen selbstständig und unabhängig Leistungen für verschiedene Auftraggeber – in der Regel oft projektbezogen. Sie sind quasi „freie Mitarbeiter*innen“, die bei Bedarf oder für deren spezielle Fähigkeiten hinzugeholt werden. Dabei sind sie nicht wie Arbeitnehmer in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingebunden und unterliegen auch nicht dessen Weisungen.

Freelancer-Vertrag (Projektvertrag)

Für die Beauftragung eines/einer Freelancer*in wird ein „Freelancer-Vertrag“ benötigt. Bei freelora wird ein solcher Vertrag auch „Projektvertrag“ genannt. Beide Begriffe meinen dasselbe.

Der Freelancer-Vertrag regelt die Zusammenarbeit zwischen einem/einer selbstständigen Freelancer*in und einem Auftraggeber (Unternehmen). Er schafft u.a. Klarheit über Leistung, Vergütung, Zeitplan, Haftung sowie Vertraulichkeit und Rechte an Arbeitsergebnissen. Gleichzeitig dient er als wichtige Dokumentation der vereinbarten Rahmenbedingungen.

Arten der Freelancing-Tätigkeit

Grundsätzlich wird bei der Beauftragung von Freelancer*innen – und auch rechtlich – zwischen der Erbringung einer Dienstleistung oder Werkleistung unterschieden.

Bei einer Dienstleistung schulden Freelancer*innen das bloße Tätigwerden bzw. ihre „Arbeitszeit“ (z.B. Beratung, Coaching oder rein tätigkeitsbezogene Mitarbeit). Bei einer Werkleistung schulden Freelancer*innen die konkrete Erstellung eines Werkes bzw. eines End-Resultats (z.B. ein erstelltes Konzept, Design oder IT-Programm).

Folgende Musterverträge sind aktuell verfügbar:

Hinweis: Diese Muster sind allgemeine, unverbindliche Vorlagen und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

Freelancer-Verträge (3)

Freelancer-Vertrag, für Dienstleistung

Dieser Mustervertrag ist für die Beauftragung eines/einer Freelancer*in zur Erbringung einer reinen Dienstleistung konzipiert.

Freelancer-Vertrag, für Erstellung eines Werkes

Dieser Mustervertrag ist für die Beauftragung eines/einer Freelancer*in zur Erbringung einer Werkleistung konzipiert – d. h. der/die Freelancer*in schuldet die Erstellung eines bestimmten Resultats.

Freelancer-Vertrag, für Softwareentwicklung

Dieser Mustervertrag ist ein Vertrag zwischen einem/einer Entwickler*in (Auftragnehmer*in bzw. Freelancer*in) und einem Unternehmen als Kunden (Auftraggeber), der die Erstellung individueller Software gegen ein Entgelt festlegt.

Wichtig: Diese Vorlage sieht vor, dass sämtliche IP-Rechte an der entwickelten Software auf den Auftraggeber übergehen, d.h. keine IP-Rechte bei dem/der Auftragnehmer*in (entwickelnde Partei) verbleiben. Zudem sieht diese Vorlage ein Wasserfallmodell vor – eine Methode zur Softwareentwicklung, bei der die Projektphasen (Anforderungen, Design, Implementierung, Tests, Wartung) nacheinander durchlaufen werden. Diese Vorlage basiert auf deutschem Recht.

Freelancer-Verträge als Muster kostenfrei herunterladen

Wähle im Formular deine gewünschten Musterverträge aus. Deine Verträge werden dir dann an deine angegebene E-Mail-Adresse geschickt.

Weitere Vorlagen (2)

Vertraulichkeitserklärung / NDA

Bei dieser Vorlage handelt es sich um eine einseitige Vertraulichkeitsvereinbarung (auch „Non-Disclosure Agreement“ oder „NDA“ genannt) zugunsten des Auftraggebers – d. h. nur der/die Freelancer*in ist dazu verpflichtet, alle erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.

IP-Übertragungsvertrag

Mit diesem Mustervertrag überträgt ein/eine Freelancer*in (Auftragnehmer*in) sämtlicher Rechte an Arbeitsergebnissen, die er/sie im Zusammenhang mit seiner/ihrer Tätigkeit für ein Unternehmen (Auftraggeber) erstellt oder erstellt hat, auf den Auftraggeber. Dadurch wird sichergestellt, dass Ideen, Konzepte, Inhalte oder sonstige Werke aus der Zusammenarbeit rechtssicher auf den Auftraggeber übergehen und von diesem genutzt, angepasst und verwertet werden können.

Ein separater IP-Übertragungsvertrag ist häufig dann sinnvoll, wenn die Rechteübertragung nicht bereits im zugrunde liegenden Freelancer-Vertrag geregelt ist. Enthält der Freelancer-Vertrag bereits eine IP-Übertragungsklausel, ist ein zusätzlicher IP-Übertragungsvertrag in der Regel entbehrlich.

Weitere Vorlagen kostenfrei herunterladen

Wähle im Formular deine gewünschten Vorlagen aus. Deine Verträge werden dir dann an deine angegebene E-Mail-Adresse geschickt.

Frequently
Asked Questions

Weil Fragen dazu gehören kommen hier die Antworten.

Für alles Weitere haben wir unsere Wissensbasis – mit ausführlichen Artikeln, die euch Schritt für Schritt weiterhelfen.

Was ist ein Freelancer-Vertrag - und warum brauch ich ihn?

Ein Freelancer-Vertrag (bei uns auch Projektvertrag genannt) regelt die Zusammenarbeit zwischen einem Auftraggeber (Unternehmen) und einem/einer selbstständigen Dienstleister*in (Freelancer*in) auf Projektbasis, ohne dabei ein Arbeitsverhältnis zu begründen. Er schafft Klarheit über Leistung, Vergütung, Zeitplan, Verantwortlichkeiten, Haftung sowie ggf. Vertraulichkeit und Rechte an Arbeitsergebnissen. Gleichzeitig dient er als wichtige Dokumentation der vereinbarten Rahmenbedingungen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Freelancer-Vertrag und einem Projektvertrag?

Es gibt bei uns keinen Unterschied zwischen den Begriffen „Freelancer-Vertrag“ und „Projektvertrag“. Wir als freelora verwenden anstelle der in der Praxis üblichen Definition „Freelancer-Vertrag“ auch den Begriff „Projektvertrag“ (z.B. in unserem Rahmenvertrag). Beides meint aber dasselbe. Da es bei freelora häufig um einzelne Projekte geht, halten wir den Begriff für passender. Wir verwenden aber beide Begriffe in unseren Inhalten.

Was wird in einem Freelancer-Vertrag geregelt bzw. welche Vertragsbestandteile gibt es?

In einem Freelancer-Vertrag werden typischerweise zuerst die Vertragsparteien und ihre Rollen festgehalten. Danach folgt im Gegenstand des Vertrags eine grundsätzliche Leistungs- bzw. Aufgabenbeschreibung des/der Freelancer*in sowie der Umfang der Leistung (z. B. konkrete Ergebnisse/Meilensteine/zeitlicher Umfang pro Woche/Monat). Es folgt eine Erläuterung zur Vertragsdurchführung, die klarstellt, dass der/die Freelancer*in in der Art und Weise, wie er/sie die Aufgaben für den Auftraggeber ausführt, weitgehend frei ist. Ein weiterer Kernpunkt ist die Vergütung (z. B. Stundensatz oder Festpreis) inklusive Abrechnung und Zahlungsfristen. Weitere relevante Aspekte sind: Vertraulichkeit, Haftung, Rechte an erbrachten Arbeitsergebnissen, Datenschutz, Vertragslaufzeit sowie Regelungen zur Kündigung und Beendigung der Zusammenarbeit. Manchmal werden auch Wettbewerbsklauseln oder Klausel zur Verjährung von Ansprüchen vereinbart.

Kann man Vertragsinhalte nachtäglich ändern?

Ja. Vertragsinhalte können grundsätzlich jederzeit einvernehmlich geändert werden – am besten über einen Nachtrag/Änderungsvertrag, den beide Seiten bestätigen. Einseitige Änderungen sind in der Regel nicht möglich, außer der Vertrag enthält dafür eine wirksame Regelung und die Voraussetzungen liegen vor. Praktisch sinnvoll ist, Änderungen schriftlich oder zumindest in Textform (z. B. E-Mail) festzuhalten, damit später keine Beweisprobleme entstehen.

Wie vermeide ich Stolperfallen beim Freelancer-Vertrag?

Wichtig ist eine klare Leistungsdefinition (inkl. Abnahmekriterien bei Werkleistung) und ein nachvollziehbarer Vergütungs- und Zeitplan. Beim Thema Scheinselbstständigkeit gilt: Reine Formulierungen im Freelancer-Vertrag reichen nicht – entscheidend ist die tatsächliche Durchführung (z. B. keine Eingliederung wie bei Mitarbeitenden, keine dauerhafte Weisungsbindung, unternehmerische Freiheiten). Außerdem sollten IP/Nutzungsrechte, Vertraulichkeit/Datenschutz, Haftung und Änderungsprozesse (z. B. zusätzliche Leistungen nur nach Freigabe) sauber geregelt sein.

Zudem sollten beide Parteien den Vertrag vor Unterzeichnung gründlich lesen und prüfen, damit alle Regelungen verstanden sind und die Zusammenarbeit die getroffenen Vereinbarungen auch tatsächlich widerspiegelt. Bei Unklarheiten oder Beratungsbedarf ist es sinnvoll, rechtlichen Rat einzuholen.

Wie kann ich einen Freelancer-Vertrag abschließen?

Sofern der Vertrag keine zwingende Schriftform vorsieht (was bei unseren Musterverträgen der Fall ist), kann er in der Regel auch digital geschlossen werden – z. B. per elektronischer Signatur über z.B. DocuSign oder eingescannter Unterschrift. Wichtig ist, dass beide Seiten den gleichen Vertragsstand erhalten und die unterzeichnenden Personen vertretungsberechtigt sind. Für die Praxis empfiehlt sich immer, den Vertrag als PDF zu speichern und die finale Version inkl. Anlagen/Leistungsbeschreibung nachvollziehbar zu dokumentieren.

Hinweis: Die Inhalte auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Rechtsberatung dar. Die Entscheidung, welcher Mustervertrag für die jeweilige Situation geeignet ist, treffen die Verwender*innen eigenverantwortlich. Die bereitgestellten Musterverträge sind allgemeine Vorlagen und müssen an den konkreten Einzelfall angepasst werden. Sofern hierfür eine rechtliche Bewertung oder Anpassung erforderlich ist, wendet euch bitte an eine*n Rechtsanwält*in.

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