Konzept:
Studentisches Freelancing
Hier erfahrt ihr, was studentisches Freelancing bedeutet, wie unser Vermittlungsmodell Studierende und Unternehmen verbindet, welchen wirtschaftlichen Mehrwert es schafft und wie die rechtliche Einordnung – insbesondere im Hinblick auf Scheinselbstständigkeit – aussieht. Lerne das Konzept für die neue Dimension der Arbeitswelt kennen.
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Die Arbeitswelt benötigt eine neue Dimension
Dies ist das Fazit unserer Forschung, in der wir untersucht haben, welche Herausforderungen und Bedürfnisse Unternehmen und Studierende in der heutigen Arbeitswelt haben. Die folgende Darstellung zeigt, was beide Seiten heutzutage konkret brauchen.
DEFINITION
Studentische Freelancer*innen
Junge Talente, die bereits neben ihrem Studium als Freelancer*in arbeiten – regulär bei der zuständigen Behörde als Freiberufler*in oder Gewerbetreibende*r angemeldet.
Das zeichnet studentische Freelancer*innen bei freelora aus
Frische Perspektiven und aktuelles Fachwissen nah an aktueller Forschung
Erfolgreicher Abschluss eines mehrstufigen Auswahl- und Aufnahmeprozess
Fokus auf Fachgebiete, die innovativ sind oder echte menschliche Kreativität benötigen
freelora-Vermittlungsmodell: effizient, flexibel und transparent
freelora-Vermittlungsmodell: effizient, flexibel und transparent
Unser Vermittlungsmodell ist effizient, flexibel und zugleich transparent für alle Beteiligten.
Auftraggeber bei freelora müssen lediglich ein Projektbriefing einreichen und erhalten von uns eine handverlesene Vorauswahl an zum Projekt passenden Freelancer*innen aus unserem Netzwerk – mit denen wir zuvor bereits jeweils ein persönliches Vorgespräch geführt haben.
Studentische Freelancer*innen in unserem Netzwerk erhalten ausschließlich zu ihnen persönlich passende Projektbriefings direkt aufs Handy und können sich einfach auf ein Projekt bewerben.
Bei unserem Matching beachten wir eine Vielzahl an Faktoren – insbesondere Fachgebiet, Soft und Hard Skills, bisherige Berufserfahrung sowie zeitliche und örtliche Verfügbarkeit.
Wirtschaftlicher Mehrwert
ø-Kosteneinsparung gegenüber
Junior Freelancer*innen
Studentische Freelancer*innen bringen viele Vorteile mit – von jungen, frischen Perspektiven bis hin zu spezialisiertem Fachwissen. Doch gerade in der aktuellen Wirtschaftslage zählt für viele Unternehmen vor allem eines: Kosteneffizienz.
Studentisches Freelancing bietet hier aufgrund der geringeren Stundensätze ein deutliches Einsparpotenzial: In der Regel zahlen Auftraggeber etwa die Hälfte des Stundensatzes eines/einer Junior Freelancer*in (weniger als 5 Jahre Erfahrung) und können sogar bis zu 70% gegenüber durchschnittlich erfahrenen Freelancer*innen einsparen.
Fachlich bewegen sich viele studentische Freelancer*innen auf einem ähnlichen Niveau wie hauptberufliche Junior Freelancer*innen. Der größte Unterschied liegt in ihrem Status: Sie arbeiten neben dem Studium und sind in der Regel in der studentischen Krankenversicherung, was ihre Fixkosten vergleichsweise senkt und damit niedrigere Stundensätze erst ermöglicht.
Studentische Freelancer*innen können klassische Freelancer*innen ergänzen und sogar insbesondere Freelancer*innen mit weniger Erfahrung auch vollständig ersetzen. Für Aufgaben, die tiefgehende Branchenerfahrung erfordern, bleibt ein/eine Senior-Freelancer*in jedoch weiterhin die bessere Wahl.
Disclaimer: Die Stundensätze sind durchschnittliche Werte und können je nach Fachgebiet und Erfahrung stark variieren.
Quelle: Freelancer-Studie 2025 von freelance.de; interne Auswertung von freelora.
Wirtschaftlicher Mehrwert
ø-Kosteneinsparung gegenüber
Junior Freelancer*innen
freelora STEP-BY-STEP Ansatz für studentisches Freelancing in Deutschland
Bei freelora wollen wir studentisches Freelancing als neue, moderne Form der Zusammenarbeit zwischen jungen Talenten und Unternehmen ermöglichen und nachhaltig in Deutschland etablieren. Dabei sind wir weit mehr als eine reine Personalvermittlung: Wir klären auf, begleiten und empowern Studierende ebenso wie Unternehmen, mit uns diese neue Dimension der Arbeitswelt zu erkunden.
Gleichzeitig bauen wir Schritt für Schritt eine Community rund um das studentische Freelancing auf, damit niemand mit seinen Fragen, Herausforderungen oder ersten Projekten alleine ist.
Rechtliche Einordnung – Scheinselbstständigkeit
Transparenz ist uns bei freelora besonders wichtig. Deshalb klären wir offen über mögliche Risiken auf, die mit der Beauftragung von (studentischen) Freelancer*innen verbunden sein können. Das wichtigste Thema dabei ist die sogenannte Scheinselbstständigkeit.
Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn jemand offiziell als Selbstständige*r beauftragt wird, in der tatsächlichen Zusammenarbeit aber wie ein/eine Angestellte*r behandelt wird und in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert ist. In solchen Fällen können u. a. nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge nachgefordert werden.
Risiko der Scheinselbstständigkeit
Genau so hoch wie bei hauptberuflichen Freelancer*innen
Risiko bei studentischen Freelancer*innen
Risiko bei hauptberuflichen Freelancer*innen
Informationen zur rechtlichen Einordung (Scheinselbstständigkeit):
Das Risiko der Scheinselbstständigkeit besteht sowohl für studentische als auch für hauptberufliche Freelancer*innen gleichermaßen. Entscheidend ist nicht der Studierendenstatus, sondern die tatsächlichen Arbeitsbedingungen, insbesondere die Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers und die Weisungsgebundenheit. Die bei studentischen Freelancer*innen wahrscheinlich geringere Auftragszahl/Arbeitszeit pro Jahr ist weniger entscheidend, als die Art und Weise der Auftragsausführung.
Quelle: Auszug aus von freelora eingeholter anwaltlicher Einschätzung (2025)
freelora Praxistipps
Wir empfehlen eine klare vertragliche Regelung und eine Dokumentation der Selbstständigkeit der beauftragten Freelancer*innen. Wir stellen euch hierfür als Orientierung Musterverträge zur Beauftragung von Freelancer*innen zur Verfügung.
Wir bei freelora können euch auf Anfrage auch gerne in einem persönlichen Gespräch grundlegend über Scheinselbstständigkeit, typische Anzeichen und mögliche Maßnahmen informieren und aufklären. Eine Rechtsberatung dürfen wir jedoch nicht erbringen – hierfür wendet ihr euch bitte an eine spezialisierte Anwaltskanzlei.
Das Gute ist: Wenn Auftraggeber darauf achten, dass die Zusammenarbeit klare Merkmale einer selbstständigen Tätigkeit erfüllt – insbesondere keine Eingliederung in die Arbeitsorganisation, freie Zeiteinteilung, weisungsfreie Arbeitsgestaltung und eine eigenständige Durchführung der Arbeit – ist das Risiko einer Scheinselbstständigkeit nach gängigen Praxiserfahrungen in der Regel gering.
Bei anhaltenden Unsicherheiten kann ein Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung Bund Klarheit schaffen (Antrag V0027) . Nur dieses Verfahren kann rechtsverbindlich bestätigen oder ausschließen, ob eine Scheinselbstständigkeit zwischen Freelancer*in und Auftraggeber vorliegt.
Eine neue
Dimension der
Arbeitswelt.
Gemeinsam befähigen wir junge Talente, selbstbestimmter zu arbeiten – und Unternehmen, diesen Wandel aktiv mitzugestalten.
Über uns
Hinter freelora steht ein Gründerteam aus drei Masterstudierenden sowie ein engagiertes Advisory Team. Hier erfahrt ihr mehr über die Gesichter hinter freelora.